Die Behandlung beginnt mit der Sprechstunde. In selbigem geht es um die Abklärung von Erwartungen. Zum einen schildert der Patient seine Beschwerden und Behandlungsziele. Gemäß des Berichteten kann eine grundsätzliche Einschätzung durch den Therapeuten getroffen werden, wie am günstigsten weiter vorzugehen ist. Seine Sichtweise wird er dann dem Patienten rückmelden und ggf. gemäß der Patientenwünsche modifizieren. Zugleich bekommt der Patient einen Überblick zu möglichen und zu dem in der Praxis eingesetzten Verfahren (kognitive Verhaltenstherapie). Zum Abschluss erhält jeder Patient einen Kurzbefund mit Ergebnissen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Dieser ist die Voraussetzung zu einer Folgebehandlung, welche nicht durch den gleichen Therapeuten erfolgen muss.
Sollte sich in der Sprechstunde erweisen, dass eine umgehende Behandlung nötig ist, dann wird diese möglichst sofort eingeleitet. Sie dient der Besserung akuter psychischer Krisen. Patienten, für die eine Akutbehandlung nicht ausreicht, sollen so stabilisiert werden, dass sie auf eine Psychotherapie vorbereitet sind oder ihnen andere ambulante, teil- oder vollstationärer Maßnahmen empfohlen werden können.
Der Sprechstunde oder auch einer Akutbehandlung folgen maximal vier Sitzungen probatorische Sitzungen. Sie dienen vor allem der Diagnostik. Es kommen neben dem therapeutischen Gespräch auch Fragebögen zum Einsatz. Es werden relevante Informationen aus der Biographie besprochen und deren Bedeutung für die Beschwerden geprüft. Des Weiteren werden typische Situationen besprochen, in denen die Beschwerden auftreten. So kann ein Erklärungsmodell erarbeitet werden, was die Entstehung und Aufrechterhaltung der Beschwerden sowie die Ableitung von Interventionen ermöglicht. Der Therapeut bespricht die Diagnose, erklärt, wie es aus seiner Sicht zu den Beschwerden kommen konnte und schlägt einen konkreten Behandlungsplan vor. Der Patient entscheidet, ob ihm der vorgeschlagene Behandlungsplan sinnvoll erscheint und ob er sich eine Zusammenarbeit mit dem Therapeuten vorstellen kann. Sollte dies nicht sein, so besteht die Möglichkeit eines Therapeutenwechsels. Darüber hinaus ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Beschwerden nicht durch eine körperliche Erkrankung verursacht werden. Hierfür erstellt der Hausarzt einen Konsiliarbericht. Den entsprechenden Vordruck erhält der Patient im Rahmen der Probatorik vom Therapeuten. Die weiteren Beantragungen bei der Krankenkasse wickelt der Therapeut ab.
Stimmt der Patient als auch der Therapeut einer Behandlung zu, so muss ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. In diesem Antrag beschreibt der Psychotherapeut das erarbeitete Erklärungsmodell und erläutert, welche Therapiemethoden im Behandlungsverlauf zum Einsatz kommen sollen. Dieser Vorgang erfolgt anonymisiert. Um die Qualität der Behandlung zu sichern, wird die Therapie erst von der Krankenkasse genehmigt, wenn ein Gutachtergremium den Therapieplan des Therapeuten geprüft und für sinnvoll erachtet hat. Dieser Prozess dauert meistens zwischen zwei und drei Wochen. In dieser Zeit entsteht eine Pause im Therapieablauf.
Grundsätzlich gliedert sich die Therapie in die Psychoedukation, Interventionen und Rückfallprophylaxe. Bei der Psychoedukation bekommt der Patient Informationen zur Störung und Wirkmechanismen bzw. aufrechterhaltenden Bedingungen derselben. Damit lassen sich Möglichkeiten zum Einschreiten ableiten, so dass der Patient sich später selbst helfen kann.
Interventionen können verschiedener Art sein. Sie reichen von Verhaltensexperimenten, Übungen und Erarbeitung von Problemlösungen bis hin zu Gesprächen, in denen verschiedene Sichtweisen diskutiert werden. Letztendlich geht es um das Verändern von hinderlichen Denk- und Verhaltensweisen. Dies geschieht anfangs mit Hilfe des Therapeuten. Später arbeitet der Patient immer selbstständiger.
Die Behandlung endet in der Regel, wenn der Patient beschwerdefrei bzw. eine adäquate Verbesserung erreicht ist — er mit den anstehenden Aufgaben im Leben zurechtkommt. Der Therapeut sollte zu dieser Zeit überflüssig geworden sein. Jetzt steht nur noch eine Rückfallprophylaxe an, um den Patienten auf wahrscheinliche Einbrüche adäquat vorzubereiten – auf dass er sich dann selbst helfen kann.
Um einen drohenden Rückfall zu vermeiden kann sich eine weitere Behandlung – über maximal zwei Jahre – anschließen. Das ermöglicht einen schnellen Zugang zum Therapeuten, der bei Bedarf dem Patienten hilfreich zur Seite stehen kann.